Psychische Gefährdungsbeurteilung

Seit 2013 sind Unternehmen zur Erhebung psychischer Gefährdungsfaktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung explizit gesetzlich verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz § 4 und § 5).
Diese Pflicht ist Ihre Chance! Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen liefert Ihnen gleichzeitig wichtige Erkenntnisse über Ihr Unternehmen: vorhandene Ressourcen, Risikobereiche und Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Gefährdungsbeurteilung rechtssicher umsetzen

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind im Betrieb genauso ernst zu nehmen wie physische Belastungen, denn sie verursachen heute bereits einen sehr großen Anteil an Fehltagen und Frühverrentungen.

Doch welche Methode ist die richtige? Mit welchem Verfahren bin ich wirklich rechtssicher.

Wer verfügt über das nötige Know-how zur Durchführung?…

Wir wissen einerseits, welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz sowie die Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) an Sie stellen, andererseits bieten wir Ihnen auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an

Fakt ist, dass nicht die Arbeit an sich krank macht, sondern schlechte Arbeitsbedingungen.

Und dass umgekehrt gut gestaltete Arbeit positiv auf die Gesundheit wirkt und die Psyche stabilisiert. Immer mehr setzt sich auch in Unternehmen die Erkenntnis durch, dass psychische Faktoren für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Belegschaft keine geringere Rolle spielen als die klassischen Gefährdungsfaktoren.

Die psychische Gefährdungbeurteilung ist hier ein hilfreiches Instrument um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diesen dann präventiv vorzubeugen. Viele dieser Massnahmen werden seitens der Krankenkassen durch das neue Präventionsgesetz mit finanziert.