AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Heike Kruse
iNLEGA
Alte Honrather Str. 58
53797 Lohmar
Kontakt: info@inlega.de
www.inlega.de
Tel: 02206 – 912 47 68
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma iNLEGA, vertreten durch Heike Kruse, nachstehend als Veranstalter benannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunden“ genannt.
1.2
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Der Veranstalter bietet Seminare, Vorträge, Coachings, Prozessberatung-und Implementierung, sowie externes BEM-Fallmanagment an.
Der Veranstalter kann, je nach Art der Veranstaltung sowohl eine minimale als auch eine maximale Teilnehmerzahl vorgeben. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Beschreibung des Vertragsinhalts
Insbesondere wird vereinbart:
1. Zahlung des Honorars innerhalb von 4 Wochen, es sei denn, es wurde eine gesonderte Regelung vereinbart.
2. Wird nicht fristgerecht gezahlt, hat der Veranstalter das Recht, Mahngebühren zu erheben.
3. Stornierungsbedingungen für Seminare/Workshops:
bis 5 Wochen vor der Veranstaltung keine Kosten
< 5-3 Wochen vor der Veranstaltung 30 % der Kosten fällig
< 3-1 Wochen vor der Veranstaltung 60 % der Kosten fällig
< 1 Woche vor der Veranstaltung 100 % der Kosten fällig
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Angebotes auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Bestätigung.
3.2
Der Veranstalter behält sich vor, bis 5 Wochen vor Seminar-Schulungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht realisierbar ist und trotz Bemühungen kein Ersatz gefunden werden konnte.
Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2
Zahlungsmodalitäten: Die Kosten für die jeweilige Veranstaltung richten sich nach dem individuell erstellte Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4.3
Sämtliche Zahlungen sind 4 Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4
Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, diese wird separat ausgewiesen.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden.
5.2
Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamten Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1
Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Veranstaltungen und Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.Finden Veranstaltungen und Seminare in den Räumlichkeiten des Kunden statt, haftet der Kunde.äö
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1.
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.